Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW zur Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Kanalerneuerung Raupenbuschweg
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW zur Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Kanalerneuerung Raupenbuschweg